Schmerzen im Sprunggelenk können eine Vielzahl von Ursachen haben. Dem Patienten kann häufig nur nach einer ausgiebigen Befragung, Bildgebung (Röntgen und MRT) und einer ausführlichen körperlichen Untersuchung eine Diagnose genannt werden. Bei bleibenden Beschwerden trotz konservativer Therapie oder bei speziellen Erkrankungen kann eine Sprunggelenksspiegelung (Arthroskopie) notwendig werden.
Bei Knorpelschäden kann eine arthroskopische Behandlung mittels Knorpelglättung und bei Bedarf die Anregnung des Wachstums von Ersatzknorpel erfolgen. Auch eine arthroskopisch assistierte retrograde Anbohrung des Knochens ist möglich.
Nach der Operation empfiehlt sich meist eine Entlastung an Unterarmgehstützen für ein bis zwei Wochen. Die einzige Ausnahme stellt die Anregung des Wachstums von Ersatzknorpel da. Hierbei muss das operierte Gelenk für 6 Wochen entlastet werden.