Schmerzen im Sprunggelenk können eine Vielzahl von Ursachen haben. Dem Patienten kann häufig nur nach einer ausgiebigen Befragung, Bildgebung (Röntgen und MRT) und einer ausführlichen körperlichen Untersuchung eine Diagnose genannt werden. Bei bleibenden Beschwerden trotz konservativer Therapie oder bei speziellen Erkrankungen kann eine Sprunggelenksspiegelung (Arthroskopie) notwendig werden.
Die Hauptindikationen lassen sich grob in Schädigungen des Knorpels im Gelenk, einer Einklemmmungssymptomatik (knöchernes oder weichteiliges Impingement) und in freie Gelenkkörper (sog. Gelenkmaus) unterteilen.
Die Behandlung eines Impingements im Sprunggelenk kann ebenfalls arthoroskopisch erfolgen. Dabei muss zwischen knöchernem und weichteiligem Impingement unterschieden werden. Beide Arten des Impingements können sowohl im vorderen als auch im hinteren Sprunggelenksbereich vorkommen.
Das knöcherne Impingement des vorderen Gelenkanteils (footballer’s ankle) sowie das Weichteilimpingement verursachen vor allem Schmerzen im vorderen Gelenkbereich. Es lässt sich ein Druckschmerz im vorderen Gelenkbereich auslösen. Eine knöcherne Einklemmungsymptomatik entsteht durch Randanbauten an der vorderen Schienbeinkante (Tibiaosteophyten). Die Diagnose kann im Röntgen oder im MRT in Verbindung mit der körperlichen Untersuchung gestellt werden.
Beim Weichteilimpingement kommt es durch Verletzungen des Seitenbandapparates (typisches Umknicken des Sprunggelenks, Bänderriss) zu Vernarbungen innerhalb des Gelenks zwischen dem Schienbein und Wadenbein (Fibula und Tibia). Diese Vernarbungen klemmen dann zwischen den Gelenkanteilen ein und führen dadurch zu Schmerzen. Bei der operativen Therapie werden die knöchernen Vorsprünge abgetragen und die Vernarbungen entfernt.
Sollten freien Gelenkkörpern vorliegen, die ebenfalls im Gelenk Einklemmungen hervorrufen können, werden diese arthroskopisch entfernt. Danach sind die Beschwerden meist verschwunden.
Nach der Operation empfiehlt sich meist eine Entlastung an Unterarmgehstützen für ein bis zwei Wochen. Die einzige Ausnahme stellt die Anregung des Wachstums von Ersatzknorpel da. Hierbei muss das operierte Gelenk für 6 Wochen entlastet werden.